wikimumpf logo ws 1
mumpf gemeinde



Raubmord 1898 am Mumpfer Bürger Eduard Hurt

In der Nacht vom 25. zum 26. Februar 1898 wurde der Mumpfer Bürger Eduard Hurt, 53-jährig, auf grausame Art und Weise Opfer eines Raubmordes. Die gesamte Schweizerpresse berichtete monatelang davon, auch von der Jagd nach den Mördern und dem Urteilsspruch des Gerichtes.

Die Zürcherische Freitagszeitung, Nummer 9, vom 4. März 1898 schrieb:

1 zuercherische freitagsnummer 19980304

Es geht um Eduard Hurt, Bruder von Bootsbauer Xaver Hurt, wie aus der Familiengeschichte zu ersehen ist:

Hurt Sylvester    ⚭
*   30.12.1792
✝ 14.03.1968
Erni Katharina
*   04.11.18.07
✝ 14.05.1888
Xavier, * 3.8.1827
Eduard ✝, * 31.5.1829
Coelestina, * 3.4.1832
Theresia, * 11.2.1836
Katharina, * 7.8.1839
Eduard, * 31.12.1845

Hurt Eduard    ⚭
*    31.12.1845
✝ 26.2.1898
Keller Emma
* 20.10.1843
✝ 5.1.1895
Otto Hurt, * 30.5.1870
Maria Emma Hurt, * 31.10.1871
Fanny Alma Hurt, * 1.8.1873
Karl Hurt, * 23.7.1886

Geboren am 31. Dezember 1845, heiratete er am 3. Jenner 1870 Emma Keller aus Frick. Am 5. Januar 1895 verstarb Emma mit 52 Jahren. Drei Jahre vor seinem gewaltsamen Tod wurde Eduard zum Witwer.
Die beiden Geburtsbücher im Gemeinde- und Pfarreiarchiv vermelden folgende Geburten für das Ehepaar Eduard und Emma Hurt-Keller:

30. Mai 1870: Otto Hurt
31. Oktober 1871: Maria Emma Hurt ✝
1. August 1873: Fanny Alma Hurt ✝
23. Juli 1886: Karl Hurt
(✝ bedeutet Kindstod in den ersten Lebensmonaten)

Eduard muss verschiedene Berufe ausgeübt haben: Kleinlandwirt, Fährenbauer, Waidlingsmacher, Korbmacher, Hersteller von Fischereiartikeln. Es ist anzunehmen, dass das Ehepaar Hurt-Keller gemeinsam in Heimarbeit Körbe und Fischernetze herstellte.

Im Jahr 1868 starb sein Vater Sylvester. Es muss da eine grössere Erbschaft angefallen sein. Seine Gross-Nichte Gabriele Roth-Riede berichtete, dass ihr Grossonkel Eduard sehr leichtfertig mit dem Geld umging. Das mag ein Grund gewesen sein, dass er durch den Gemeinderat Mumpf unter Vormundschaft gestellt wurde.

An der Sitzung vom 31. Jänner 1896 wurde protokolliert:
3. Wird eine von Frau Güntert-Kienberger eingereichte Rechnung auf Eduard Hurt lautend dem Vormund zum auszahlen abgegeben.

2 protokoll gr 19960131

Im Protokoll vom 6. März 1896 ist zu lesen:
1. Wird über den bevormundeten Bürger Eduard Hurt, im Einverständnis des Vormundes, den verbindlichen Schulden- und Bürgschaftsruf ausgekündet.

3 gr prot 19960306

Eduard muss ein leutseliger und freigebiger Mensch gewesen sein. Von sich selber sagte er, er sei ein Jünger von Pestalozzi. Immer wieder bot er herumziehenden Handwerksgesellen Arbeit, Kost und Unterkunft. Auch bei Wirtschaftsbesuchen bezahlte er oft die Getränke anderer.

Unter den Mumpfern galt er als „Spinner“. In einem Gemeinderatsprotokoll wurde er als geisteskrank bezeichnet. Auf die Frage, ob er keine Angst hätte, fremde Gesellen zu beherbergen, antwortete Eduard, er gehe stets mit einem Beil ins Bett.

Eine schicksalshafte Begegnung

Das ging gut bis Ende Februar 1898. Da traf Eduard Hurt, von Frick her kommend, im Restaurant Scheidegger in Stein auf zwei Gesellen. Mit ihnen kam er bald ins Gespräch, wo die beiden sich über ihre „leere Taschen“ beklagten und sich nach einer Schlafgelegenheit erkundigten. Hurt lud sie ein nach Mumpf, wo sie erst ihre Bündel in seinem Hause ablegten, alsbald in der Glocke verpflegt wurden und später in der Sonne noch kräftig gebechert hätten.

Ein wichtiges Gesprächsthema für den verwitweten Hurt sei die Suche nach einer Frau gewesen, einer Partnerin, die sich auch an seinen Arbeiten bei der Herstellung von Körben und Fischernetzen beteilige. Überall erzählte Eduard, er habe daher einen Geldvorrat angelegt, um seiner zukünftigen Frau eine angenehme Hochzeitsreise bieten zu können. Ob dieses Geld tatsächlich oder nur in der Fantasie Hurt’s vorhanden war, ist nie bekannt geworden. Vermutlich regte dies auch die kriminelle Energie der beiden späteren Täter Konrad Ewig und Jakob Kägi an, hier noch fündig zu werden.

Der Tägliche Anzeiger für Thun und das Berner Oberland vom 2. März 1898 schrieb:
Als man nachmittags in die Wohnung trat, fand man das Opfer einer zu weit getriebenen Wohlthätigteit angekleidet und erschlagen auf dem Bette. Mit einem Riemen, der noch am Halse hing, scheinen sie den Unglücklichen erdrosselt zu haben, eine Axt, die neben dem Bette steht, weist darauf hin, dass die vier bis sechs tiefen Wunden im Schädel mit derselben beigebracht worden sind. Alles was einigermassen von Wert ist, haben die Kannibalen mitgenommen.

Wie wurde Hurts Tod bemerkt? In der Tribune de Genève vom 2. März 1898 war zu lesen:
(Übersetzung)
Hurt, der am Tag zuvor sehr fröhlich und bei guter Gesundheit gesehen worden war, erschien den ganzen Samstagmorgen nicht. Es war für ihn so ungewöhnlich, sich zu Hause einzuschliessen, dass die Nachbarn sich Sorgen machten, besonders als sie bemerkten, dass die Fenstervorhänge zugezogen waren. Auch nachmittags gegen 5 Uhr. Die Haustür war geschlossen und alle Rufe blieben nutzlos. Sie riefen die Polizei an.


Die Fahnung nach den Tätern

Die Sache mit dem Jakob Kägi ist rasch erzählt. Er wurde nach sieben Tagen Suche in Basel verhaftet. Er hielt sich in der Herberge Zum roten Ochsen auf und wurde beim Spielen aufgrund seiner Tätowierungen an den Armen von zwei Handwerksburschen erkannt. Nach seiner Verhaftung gab er dem Staatsanwalt präzise Angaben zu seinem Kumpan bekannt.

Zum Verschwinden des Haupttäters Konrad Traugott Ewig gab es wilde Gerüchte. Er sei unter falschem Namen nach Frankreich geflüchtet und dann mit der Fremdenlegion in Afrika eingetroffen. Ob daran etwas stimmte? Die Suche nach ihm dehnte sich auf die Gebiete von Frankreich, Algier, Holland und Belgien aus.

Ein erster Fahnungsbrief wurde am 1. März 1898 erstellt und verbreitet. Darin wurden auch die Täter beschrieben.

4 signalemente

Im zweiten Fahndungsaufruf vom 13. April 1898 erfolgte eine genauere Beschreibung des noch flüchtigen zweiten Mörders:

Ewig, Konrad Traugott Fritz, von Berg am Jrchel, Kantons Zürich), Vagant, Schneider und Kaminfeger, geb. 1878 (beständig falsche Namen führend).
Grösse: 1,72 bis 1,75 m.
Statur: etwas besetzt, breitschultrig.
Haare: braun.
Stirne: breit.
Augen: grünlich-grau.
Nase: breite Nasenflügel.
Lippen: aufgeworfen.
Zähne: gut.
Bart: blonder Schnurrbartanflug.
Gang: aufrecht.
Sprache: Basler-Dialekt und etwas französisch.
Besondere Merkmale: Operationsnarbe vorn rechts am Hals unter dem Hemdkragen; über dem äussern Augenwinkel des rechten Auges eine haselnussgrosse, vielleicht jetzt verschwundene Erhebung; über die linke Kinnseite eine Schnittnarbe; auf dem linken Handgelenk eine Stichnarbe; am Zeigfinger der linken Hand zwei kleine Schnittnarben, starke Schnittnarbe an der linken Seite des hintern Gelenks des Iinken Daumens; auf dem rechten Schienbein in der Mitte kleine Stichnarbe.
Tätowierung: am linken Unterarm ein Wappenschild mit Baslerstab, darunter ein Kreuz, am rechten Unterarm ein Tau und Kranz.
Kleidung: Ende Februar marineblaue Ktleidung - Jaquet, Hose und Weste, marineblaue Tellermütze.

Wer war Walter Schneider?

Am 16. und 25. März 1898 schrieb die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau an den Regierungsrat, man habe eine Mitteilung vom „Procureur de la République“ in Belfort erhalten. Danach habe sich am 28. Februar ein angeblicher Walter Schneider, geb. 3. Dezember 1875 in Magdeburg, auf dem Rekrutierungsbureau der Fremdenlegion in Belfort anwerben lassen. Gleichentags sei er nach Marseille gereist, um von dort nach Saïda (Algerien) zum 2. Regiment eingeschifft zu werden.

Der Procureur de la République in Belfort erachte es als wahrscheinlich, dass der angebliche Walter Schneider identisch sei mit dem wegen Mord gesuchten Konrad Ewig. Eine Foto des Ewig sollte nach Algier geschickt werden, um die Sache zu klären. Weitere Informationen sind zur vermuteten Namensänderung nicht vorhanden.

Tatsache ist, dass Konrad Ewig Mitte Mai 1898 in Brüssel von der Polizei verhaftet wurde. Dabei versuchte er, die Mordtat seinem Stiefbruder anzuhängen, den es allerdings gar nicht gab. Nach langem Leugnen legte er ein Geständnis ab. Das schweizerische Justizund Polizeidepartement erreichte seine Auslieferung in die Schweiz. Nach der belgischen Grenze übernahm ein luxemburgischer oder ev. deutscher Polizist seine Aufsicht. Dieser gestattete Ewig einen Gang zur Toilette im Bahnwagen. Doch von hier sprang er durch das Fenster des fahrenden Zuges ins Freie, wobei er unter die Räder geriet und sofort tot war.

Ausländische oder Schweizer Verbrecher?

Für die Zürcherische Freitagszeitung vom 11. März 1898 war die Antwort eine enttäuschende(!!!):

5 zuercherische freitagszeitung 19980311

Zum Tathergang

Dazu konnten nur Vermutungen angestellt werden. Ausgerechnet der zweite Täter, Jakob Kägi von Weisslingen, Kt. Zürich war als Teilzeuge im Strafverfahren wichtig. Er erklärte, Konrad Ewig aus Berg am Irchel, Kt. Zürich habe den Mord begangen, als er - Kägi - schlief. Ewig hätte ihn dann mit dem Tode bedroht, wenn er nicht schweigen könne. Die Raubbeute sei untereinander aufgeteilt worden. Dazu gab das Kommando des aarg. Polizei-Corps vom 1. März 1898 folgendes bekannt:

Nach den bis jetzt stattgefundenen Erhebungen wurden von den Tätern folgende Objekte entwendet:
1. Ein weicher schwarzer Filzhut, neu.
2. Ein dunkelbrauner Rock (Paletôt) und ein Gilet von blauem Cheviot-Stoff
(wahrscheinlich mit schwarzen Knöpfen); Tuchmuster liegen bei der Staatanwaltschaft in Aarau.
3. Vermutlich ca. Fr. 150.— Barschaft, möglicherweise in Fünfrankenstücken bestehend.
4. Ein Paar braune Winterhandschuhe, auf der äussern Seite der Hand geriebelt, innere Handseite Tricot, mit weissgelbem gekratztem Futter und gelbem Hebel-Verschluss.
5. Ein Paar ganz neue kalblederne Bundschuhe Nr. 44 - 29.7 cm - die Firma „Gebrüder Krafft Fahrnau Baden“ auf der Mitte der Sohle eingeschlagen, mit Patenthaken, sogen. falschen Bouts, mit 2 Nähten, zwischen denselben kleine Löcher ausgestanzt, mit Holznägeln genagelt, die Absätze mit runden Schwielen beschlagen und zwar die innere Seite weniger zahlreich, ledernen Schuhriemen, derart eingeschnürt, dass dieselben in den untersten 2 Löchern zwischen Zunge und Oberleder durchgezogen sind, dunkelgraues Leinwandfutter, Schaflederfutter auf der Brandsohle.
6. Eine silberne Uhr, Remontoir, mittlere Grösse, mit Sekundenzeiger, römischen Zahlen, vergoldete und verzierte Stunden- und Minutenzeiger, auf der äussern Schale ein Wappenschild eingraviert, innere Schale ebenfalls  Silber, 12 Rubis.

Das Kriminalgericht tagt und urteilt

Das Aargauische Kriminalgericht verhandelte den Fall am 7. November 1898 in Lenzburg. Anwesend waren: Kriminalgerichtspräsident Keller, die Kriminalrichter Irniger und Fischer, Kriminalgerichtsschreiber Burger, Staatsanwalt Brentano, Verteidiger Keller aus Aarau, Albert Hurt als Vormund des getöteten Eduard Hurt, der Vater des Angeklagten und natürlich der Beschuldigte Jakob Kägi.

Die Anklageschrift
Jakob Kägi von Weisslingen, Kt. Zürich, geb. 1877, Fabrikarbeiter, ledig, ist dem Konrad Ewig nach Vollendung des an Eduard Hurt in der Nacht vom 25./26. Februar 1898 in Mumpf erwirkten Verbrechens des Raubmordes, in Beziehung auf dasselbe, ohne vorherigem Einverständnis, aber mit Kenntnis von dem Hauptverbrechen, wissentlich förderlich gewesen, indem er dem Ewig behilflich war, um ihn von der drohenden Strafe zu entziehen und durch das Verbrechen genommenen Sachen bei sich aufgenommen und an andere veräussert hat.

Die Erklärung des Angeklagten vom 13. Oktober 1898, unterschrieben in der Strafanstalt Lenzburg:
Ich bekenne mich in Bezug auf alle mir in der Anklageschrift zur Last gelegten Punkte für schuldig. sign. Jakob Kägi

Der Staatsanwalt
Er beantragte eine Zuchthausstrafe von 14 Jahren. Der Vormund Albert Hurt schloss sich den Anträgen der Staatsanwaltschaft an.

Verteidiger Keller wandte sich gegen das Strafmass: Der Angeklagte sei kein Gewohnheits- sondern ein Gelegenheitsverbrecher. Es seien seine Angaben zum Haupttäter Ewig und die weitere Kooperation bei der Fahndung als Milderungsgründe zu berücksichtigen. Er beantragte daher, es sei das Minimum der Strafe auszusprechen.

Das Urteil des Kriminalgerichts:
1. Jakob Kägi wurde zu einer Zuchthausstrafe von 9 Jahren verurteilt.
2. Für die nächsten 10 Jahre verlor er seine bürgerlichen Ehren und Rechte.
3. Der Angeklagte hatte die Verfahrens-Kosten von Fr. 808.60 zu bezahlen und eine Strafgebühr von Fr. 100.— zuhanden des Staates zu entrichten.
4. Die noch vorhandenen Gegenstände des Getöteten müssten an dessen Erbschaft zurück gegeben werden.
5. Die Verteidigungsgebühr für Dr. Keller wurden mit Fr. 20.— festgelegt.

Da Ewig kein Unbekannter der Justiz war, glaubte man also dem Kägi.

Streit um die ausgesetzte Belohnung

Für die Festnahme der Täterschaft wurde eine Belohnung ausgesetzt. Das Tagblatt der Stadt Biel schrieb am 5. März 1898 von einer Summe von 100 Franken. Nach den Briefwechseln zwischen dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement, dem Schweizerischen Generalkonsulat in Brüssel und der Staatsanwaltschaft ging es sicher um 300 Franken.

Wer aber bekommt die Prämie? Und gibt es einen Abzug wegen der Panne beim Transport in die Schweiz? Und welchem Budget kann dieser Betrag überhaupt belastet werden?

Auszüge aus den Briefwechseln:

Mit Schreiben vom 14. des Monats teilt die Staatsanwaltschaft zuhanden des Schweiz. Justiz- und Polizeidepartement mit, wie die auf die Verhaftung Ewigs ausgesetzte u. dem schweiz. Generalkonsulat in Brüssel bereits ausbezahlten Prämie von Fr. 200 verteilt werden soll. Obenauf soll die Hälfte mit Fr. 100 an die belgische Polizei, die andere Hälfte an die Frau ausbezahlt werden, welche durch ihre Mitteilung an die Polizei die Verhaftung des Ewig ermöglich hat.

Für das Missgeschick, welches der deutschen Polizei beim Auslieferungstransport begegnet ist, kann die belgische Polizei nicht verantwortlich gemacht werden.

Der Fall wird auch in Mumpf abgeschlossen

Es kann angenommen werden, dass der zur Tatzeit zwölfjährige Sohn Karl bereits mit neun Jahren, nach dem Tod seiner Mutter Emma Hurt-Keller, bei einer andern Familie untergebracht wurde. Als Pfleger von Karl, eine Art Betreuer, erwähnt das Gemeinderatsprotokoll vom 21. März 1898 Eugen Hurt, Sohn von Xaver Hurt:
Eugen Hurt, Pfleger des Karl Hurt, wird bevollmächtigt, die rückständigen Professions-Rechnungen, auf Eduard Hurt lautend, auszubezahlen.

Im Gemeinderatsprotokoll vom 27. Oktober 1898 steht:
Wird vom Kriminalgericht in Aarau angezeigt, dass unterm 7. November 1898 die Verurteilung des Jakob Kägi, Mitschuldiger am Mord des Eduard Hurt, stattfindet, wovon dem Pfleger ebenfalls Mittheilung gemacht werden soll.

Auch Eduard Hurt besass also einen Pfleger. Er wurde von der Gemeinde für seine Arbeiten entschädigt. Am 27. März 1899 beschloss der Gemeinderat:
Schmid Hurt, Pfleger des verst. Eduard Hurt wird aufgefordert, die Pflegschaftsrechnung für Letzteren bis 10. April zu stellen und dem Gemeinderat abzugeben.

Er muss diese Rechnung erst auf Ende Jahr überwiesen haben. Auf alle Fälle zeigte sich der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 13. Jänner 1900 unzufrieden:
Passation der Pflegschaftsrechnung über Eduard Hurt, gestellt von Albert Hurt, Pfleger in Mumpf. Der Gemeinderat hat folgende Bemängelung zu machen.

1.) hat Pfleger Hurt die laut Inventar aufgeführten Fr. 70.- bei Eugen Hurt für einen Kasten zu vereinnahmen, ferner hat
2.) derselb die zuviel zum zweiten mal verausgabten Fr. 87.- zu ersetzen, sodass sich das Vermögen um Fr. 157.- erhöht.
3.) Ist diese Rechnung von Otto Hurt, Sohn des Pflegbefohlenen zu unterzeichnen.

Mit diesen Bemängelungen erklärt sich der vorgeladene Pfleger, Cousin Eugen Hurt, Pfleger des minderjährigen Sohns Karl Hurt als einverstanden.


6 fahndungsfoto ewigFotografie des Haupttäters Konrad Ewig

 
 

Zum Mittäter Jakob Kägi schreibt das Staatsarchiv Aarau: Die Insassendossiers der Strafanstalt Lenzburg der Jahre 1864 bis 1926 wurden auf Anordnung der Gefängnisverwaltung in den 1970er Jahren vernichtet. Somit ist leider keine solche Fotografie überliefert.

Autor:
Gerhard Trottmann

Quellen:
Maturitätsarbeit von Murielle Kretzschmar 2023

Staatsarchiv Aarau
R05.21.18.13 Ewig, Konrad Traugott, alias Schneider, Walter, des Raubmordes in Mumpf beklagt, Fahndung und Haftbefehl, 1898.03.08 (Dossier)
R05.21.18.14 Ewig, Konrad Traugott, alias Schneider, Walter, Fahndung in Holland betreffend Mord in Mumpf, 1898.03.14 (Dossier) (ag.ch)
R05.21.18.15 Ewig, Konrad Traugott, alias Schneider, Walter, Fahndung in Algier betreffend Mord in Mumpf, 1898.03.16 (Dossier) (ag.ch)
R05.21.18.16 Ewig, Konrad Traugott, alias Schneider, Walter, Fotografien zwecks Fahndung, 1898.03.19 (Dossier) (ag.ch)
R05.21.18.17 Ewig, Konrad Traugott, alias Schneider, Walter, Fotografien über Identität betreffend Mord in Mumpf, 1898.03.25 (Dossier) (ag.ch)
R05.21.18.18 Ewig, Konrad Traugott, alias Schneider, Walter, Mord in Mumpf, Fahndungsgesuch nach Frankreich, 1898.04.18 (Dossier) (ag.ch)
R05.21.18.19 Ewig, Konrad Traugott, alias Schneider, Walter, Verhaftungsprämie wegen angeblichen Mordes, 1898.05.20 (Dossier) (ag.ch)
R05.21.18.20 Ewig, Konrad Traugott, alias Schneider, Walter, Ausrichtung der Verhaftungsprämie, 1898.07.18 (Dossier) (ag.ch)

Gemeinderatsprotokolle 1896
Geburtsregister der Kirchgemeinde Mumpf-Wallbach von 1866
Geburtsregister der Kirchgemeinde Mumpf-Wallbach ab 1876
Verkünd- und Ehebuch der Ortsbürger und Einwohner Mumpf-Wallbach 1853
Sterbebuch Mumpf-Wallbach 1876

Zeitungsmeldungen aus www.e-newspaperarchives.ch
„Täglicher Anzeiger für Thun und das Berner Oberland“ vom 2. März 1898;
„Tribune de Genève“ vom 2. März 1898;
„Zürcherische Freitagszeitung“ vom 4. März 1898;
„Tagblatt der Stadt Biel" vom 5. März 1898;
„Zuger Nachrichten“ vom 10. März 1898;
„Seeländer Bote“ vom 10. März 1898,
„Zürcherische Freitagszeitung“ vom 11. März 1898;
„Intelligenzblatt für die Stadt Bern“ vom 17. März 1898;
„Zuger Nachrichten“ vom 19. März 1898;
„Zuger Volksblatt“ vom 19. Mai 1898;
„La Tribune de Genève“ vom 19. Mai 1898;
„Täglicher Anzeiger für Thun und das Berner Oberland“ vom 28. Juni 1898;
„Tagblatt der Stadt Biel“ vom 11. November 1898;
„La Tribune de Genève“ vom 13. November 1898